Bernhard H. Jansen
Rechtsanwalt
zugleich Fachanwalt für Familienrecht
zugleich Fachanwalt für Sozialrecht
Testamentsvollstrecker (AGT)
Mediator
Nach Berufstätigkeiten in diversen Behörden -z.B. Bundesstadt Bonn, Deutscher Bundestag-, im Buchhandel und Verlagswesen, Studium und Referendariat. Rechtsanwalt seit 1998. Kanzleigründung in
Köln, seit 2000 in Bonn, seit 2003 am Kaiserplatz. Ausbildung zum Fachanwalt für Familienrecht und Sozialrecht beim Deutschen Anwaltsinstitut in Bochum, Mediationsausbildung beim Institut
für Kon-fliktberatung und Mediation IKOM Bonn, Ausbildung zum Testamentsvoll-strecker bei der Arbeitsgemeinschaft Testamentsvollstreckung und Ver-mögenssorge e.V. (AGT e.V.) in Düsseldorf.
Schwerpunkttätigkeiten
Familienrecht: Gestaltung von Ehe- bzw. Lebenspartnerschaftsverträgen und Verträge bei nichtehelichen bzw. unverpartnerten Lebensgemeinschaften; Beratung und außergerichtliche wie gerichtliche Vertretung bei Trennung und Scheidung, z.B. Auseinandersetzungen um Haus bzw. Wohnung, Unterhalt, Vermögen, Sorge- und Umgangsrecht, Versorgungsausgleich; Elternunterhalt
Sozialrecht: Kranken- und Pflegeversicherungsrecht, Gesetzliche Unfallver-sicherung, Erwerbsminderungsrenten, Heimvertragsrecht; Schutz von Familien vor Regreßansprüchen der Sozialhilfeträger; Schenkungsrückforderungen
Mediation: in Familienkonflikten und Erbangelegenheiten sowie bei Heimbe-dürftigkeit eines Menschen
Erbrecht: Erbrechtliche Vorsorge für verheiratete, geschiedene oder nicht ver-heiratete Familien sowie Unternehmer durch Gestaltung von Testamenten und Erbverträgen; Schwerpunkt Behinderten- und Bedürftigentestamente; Schutz vor Ansprüchen der Sozialhilfeträger aus einem Erbfall; Beratung und außer-gerichtliche wie gerichtliche Vertretung bei Erbausschlagung, Geltendmachung eines Pflichtteils oder Erbrechts; Gestaltung von Betreuungs- und Vorsorgevoll-machten und Patientenverfügungen
Testamentsvollstreckung: Ausführung der letztwilligen Verfügungen des Erblassers; Regulierung der Nachlassverbindlichkeiten; Einreichung der Erb-schaftssteuererklärung und Abführung der Erbschaftssteuer; als Dauertesta-mentsvollstrecker langfristige Verwaltung des Nachlasses, etwa bei der Verwaltung des Vermögens für minderjährige oder überschuldete Erben. Der Testamentsvollstrecker wird vom Erblasser benannt. In ähnlicher Funktion bin ich im Auftrag der Erben als Nachlassabwicklungsbevollmächtigter tätig und im Auftrag vom Nachlassgerichten als Nachlasspfleger; ich übernehme Aufgaben im Zusammenhang mit der Ausführung von Vorsorgevollmachten, wenn die Vorsorgebevollmächtigten selbst die Vollmacht nicht mehr unmittelbar ausführen möchten.
In allen vorbenannten Rechtsgebieten besteht teils langjährige und stets intensive berufliche Erfahrung; die Tätigkeiten wurden und werden ergänzt und vertieft durch Vortragstätigkeiten (z.B. Bundesvorstand Verband alleiner-ziehender Mütter und Väter, Landschaftsverband Rheinland, Alzheimer-Gesell-schaft Bonn, Bundesverband Angehöriger Psychisch Kranker), Durchführung von Fortbildungsseminaren (z.B. für den Deutschen Orden oder an Aus- und Fortbildungsseminaren für Altenpflege) und Veröffentlichungen (z.B. in der Zeitschrift für Familien- und Erbrecht, als Buchveröffentlichung Mitautor „Sexualität als Straftat“ oder durch gelegentliche Mitwirkung an Rundfunk- oder Fernsehbeiträgen (z.B. Ratgeber Soziales WDR 5; Lokalzeit Bonn, WDR 3), Vortragsveranstaltungen der Kanzlei im Rheinischen Landesmuseum Bonn
Ich arbeite bundesweit.
Mitglied des Deutschen Anwaltvereins
Mitglied des Bonner Anwaltvereins
Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im Deutschen Anwaltverein Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Sozialrecht im Deutschen Anwaltverein Mitglied der Regionalgruppe Mediation Bonn-Rhein-Sieg